Besuch vom Bauordnungsamt

Vor zwei Wochen haben wir uns am frühen Nachmittag auf unserem Feld und Wiesen Startplatz getroffen. Ich war gerade mit meinem 600er nach dem ersten Akku im Landeanflug, da tanzt mir ein Kerl vor der Nase rum. Ich habe ihm drei Mal sagen müssen, dass er sich hinter mich stellen soll, bis er mal reagiert hat.
Dann wurde es aber richtig merkwürdig. Es war der Bauoberrat – Leiter des Bauordnungsamtes des Landkreises. Dieser wollte uns nun erklären, dass wir dort nicht fliegen dürfen.
Kurz zum Hintergrund: wir haben dort einen Platz, der ringsrum nur aus Feldern und Wiesen besteht. Die nächste Straße ist gute 100m entfernt. Die Zuwegung befindet sich im Privatbesitz und die ansässigen Landwirte kennen uns schon. Das nächste Wohnhaus ist locker 3km entfernt.

Uns wurde jedoch erklärt, dass sich auf der anderen Seite der Hauptstraße (wie gesagt gute 100m entfernt) ein europäisches Vogelschutzgebiet befinden würde. Daher würden auf den Wiesen, welche den ganzen Nachmittag mit Traktoren befahren und mit Gülle gesprüht wurden, Vögel brüten. Von einem beschilderten Vogelschutzgebiet ist allerdings weit und breit nichts zu sehen.
Das war der erste Grund, warum wir dort nicht fliegen dürften. Dann kam aber der Knaller. Wir bräuchten eine BAUGENEHMIGUNG für den Aufstieg der Helis. Er wollte uns auch einen Paragraphen nennen, wir hatten aber keine Lust zu Hause zu googlen. Somit sollte die ganze Angelegenheit nun schriftlich und hochoffiziell geklärt werden. Er konnte uns vor Ort nämlich keine Unterlagen vorlegen und so hat sich Gerolf als Ansprechpartner bereitgestellt.
Wie sich irgendwann herausstellte, liegt wohl eine Beschwerde vom Forstamt o.ä. vor. Diese ist wohl schon aus dem letzten Jahr. Aber im Winter waren wir nur selten dort. Daher auch der Besuch.

Das Ganze hatte uns 30-45 Minuten gekostet, die wir nicht fliegen konnten. Das wurde dann nachgeholt, nachdem der gute Mann wieder verschwunden war.

Nun bekam Gerolf gestern ein Schreiben vom Landkreis in dem er um Stellungnahme geben wird:


Wir habe dann folgende Antwort verfasst:

Sehr geehrte Frau XX,

in Ihrem Schreiben vom 27.03.2012 führen Sie an, dass an der K43 ein Modellflugplatz errichtet worden oder geplant sei. Dies ist aktuell weder der Fall noch für die Zukunft angedacht.

Richtig ist, dass dort in unregelmäßigen Abständen Modellflieger gestartet werden. Dies geschieht gemäß §25 LuftVG mit dem Einverständnis der dort ansässigen Landwirte. In der Regel kann Modellflug durchgeführt werden, wenn das Wetter entsprechend warm und windstill ist.

Nicht geflogen werden kann:

• Bei Wind (größer 3-4 Beaufort)
• Ausserhalb des Zeitraum zwischen Sonnenauf- bzw. untergang (plus 30 bzw. minus jeweils 30min)
• Temperaturen unter 5 Grad
• Spätherbst und Winter

Somit schränken sich die Möglichkeiten zum Fliegen in unserer norddeutschen Heimat sehr stark ein. Im Durchschnitt beträgt die Flugzeit mit einer Akkuladung ca. 5-6 min. In der Regel hat ein Pilot zwischen 4-6 Akkus dabei. In den Pausen wird gefachsimpelt und vom „Flugstress“ erholt. Meistens jedoch fliegt man dort allein. Hin und wieder ergibt sich auch ein netter Schnack mit den stets sehr freundlichen Spaziergängern und Hundebesitzern die gern sehr interessierte Fragen stellen.

Es werden ausnahmslos gemehmigungsfreie Modellhelikopter (und andere Modellflugzeuge) gemäß §16 Abs. 4 u. 5 LuftVO bewegt. Dies bedeutet, dass alle Modelle folgende Voraussetzungen erfüllen:

– Abflugmasse unter 5kg
– Abstand von mehr als 1,5 km zur Umgrenzung von Flugplätzen
– Abstand von mehr als 1,5 km zum nächsten Wohngebiet

Solche Modelle sind sowohl von der vorhandenen Straße als auch den angrenzenden Wiesen zu starten und zu landen.

Ich selbst habe beobachten können, dass es vorkommen kann, dass ca. 2-3 Modellflieger inkl. Fahrzeug anwesend sind. Diese werden abseits der Zuwegung geparkt. Man trifft sich zufällig, ist aber nicht organisiert oder abgestimmt. Der Kontakt zu mir ist aus reinem Zufall entstanden, weil ich zum Zeitpunkt des Eintreffen des Kollegen des Bauamtes zu gegen war.

Auf die Zuschauer, in diesem Fall Hundebesitzer, die dort vorbeikommen, haben wir keinen Einfluss. Über die Anzahl der Personen kann daher keine genaue Aussage getroffen werden.

Zudem befindet sich das Gebiet nach Auskunft des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz außerhalb des Naturschutzgebietes. Dieses befindet sich auf der anderen Seite der K43

Aus den o.g. Punkten geht hervor, dass der Modellflugbetrieb genehmigungsfrei stattfindet. Hierfür sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich, so dass die NBauO keine Anwendung findet.

Ich bedanke mich aber sehr für Ihre Nachfrage und Unterstützung in dieser Sache – denke aber, dass der Falls nun geschlossen werden kann.

Ich wünschen Ihnen frohe und erholsame Osterfeiertage,
Viele Grüße


Nun warten wir auf die Dinge, die da kommen.

2 Antworten auf Besuch vom Bauordnungsamt

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