Gestern hat sich das Bauamt erneut gemeldet. Nach dem letzten Schreiben geht es jetzt um den Naturschutz:
Sehr geehrter Herr XX,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort!
Leider kann ich die Angelegenheit nicht ohne Weiteres abschließen. Problematisch ist, dass der angesprochene Standort innerhalb eines Vogelschutzbereiches liegt. Insofern werde ich den Vorgang aus naturschutzfachlicher Sicht genau betrachten müssen. Könnten Sie mir in diesem Zusammenhang sagen, wie hoch und wie weit die eigesetzten Modelle ca. fliegen?
Gerne möchte ich mir in nächster Zeit selbst den Flugbetrieb vor Ort anschauen, um ein besseres Bild vom Umfang und den eingesetzten Modellen vor Augen zu haben. Vielleicht treffen wir uns dabei zufällig.
Ansonsten werde ich nach weiterer inhaltlicher Prüfung erneut schriftlich auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Doch auch hier ist das Bauamt auf dem Holzweg. Unser Fluggebiet befindet sich außerhalb des Vogelschutzgebiets und das haben wir auch mitgeteilt:
Hallo Frau XX,
sehr gern, auch uns ist daran gelegen, das Thema zu klären.
Damit keine Missverständnisse entstehen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir ausnahmslos auf der südlichen Seite der Straße (K8) fliegen. Weiterhin befindet sich dort weder Natur- noch Vogelschutzgebiet. Dies beweist die anliegende Karte des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Pro aktiv werden wir Ihnen mitteilen, wann wir das nächste Mal zum Fliegen vor Ort sind. Somit haben Sie die Gelegenheit, sich gern aus erster Hand ein eigenes Bild von den Modellen sowie deren Eigenschaften machen zu können.
Viele Grüße
Nun werden wir die Dame mal zu unserem nächsten Flugtag einladen.